====== Veröffentlichte Werke ====== **§ 6 (1) UrhG** Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Die Veröffentlichung ist abzugrenzen vom [[Erschienene Werke|Erscheinen]] des Werkes nach § 6 (2) UrhG. ===== siehe auch ===== * [[Erschienene Werke]]