====== Urheberschaft ====== Unter Urheberschaft versteht man im Kontext des [[Urheberrecht|Urheberrechts]] die rechtliche Anerkennung einer Person als [[Schöpfer]] eines [[Werk|Werkes]]. Diese Anerkennung bringt bestimmte Rechte und Pflichten mit sich. Der [[Urheber]] ist der Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG). Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Werk schaffen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, sind sie [[Miturheber]] des [[Werk|Werkes]] (§ 8 Abs. 1 UrhG). Das Recht zur Veröffentlichung und Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung aller Miturheber zulässig (§ 8 Abs. 2 UrhG). ===== siehe auch ===== § 7 UrhG -> [[Urheber]] \\ Urheber ist der Schöpfer des Werkes. § 10 (1) UrhG -> [[Vermutung der Urheberschaft]] \\ Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen.