====== Text und Data Mining ====== § 44b des [[Urheberrechtsgesetz|Urheberrechtsgesetzes]] (UrhG) regelt die Bedingungen und Einschränkungen für das Text und Data Mining von digitalen oder digitalisierten Werken [UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 -> [[Urheberrechtsgesetz#Unterabschnitt 1: Gesetzlich erlaubte Nutzungen|Gesetzlich erlaubte Nutzungen]]. § 44b (1) UrhG -> [[Definition von Text und Data Mining]] \\ Definiert Text und Data Mining als die automatisierte Analyse von digitalen oder digitalisierten Werken zur Gewinnung von Informationen über Muster, Trends und Korrelationen. § 44b (2) UrhG -> [[Zulässigkeit von Vervielfältigungen für Text und Data Mining]] \\ Erlaubt Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining, mit der Bedingung, dass diese gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. § 44b (3) UrhG -> [[Nutzungsvorbehalt durch Rechtsinhaber]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Rechtsinhaber die Nutzung für Text und Data Mining vorbehalten kann, insbesondere die Notwendigkeit eines maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalts bei online zugänglichen Werken. § 60d UrhG -> [[Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung]] \\ Regelt die Bedingungen und Einschränkungen für das Text und Data Mining von digitalen oder digitalisierten Werken für wissenschaftliche Forschungszwecke. ===== siehe auch ===== UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 -> [[Urheberrechtsgesetz#Unterabschnitt 1: Gesetzlich erlaubte Nutzungen|Gesetzlich erlaubte Nutzungen]] \\ Behandelt die gesetzlich erlaubten Nutzungen von Werken, wie vorübergehende Vervielfältigungshandlungen und die Nutzung für den Unterricht.