====== Stadtpläne und Landkarten ====== -> [[Schutz von Stadtplänen und Landkarten als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art]] \\ -> [[Datenbankschutz für die Elemente einer Landkarte]] \\ -> [[Topographische Landkarte]] \\ Stadtpläne und Landkarten können als [[Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art|Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art]] gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn es sich um [[persönliche geistige Schöpfung|persönliche geistige Schöpfungen]] im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG handelt.((BGH, Hinweisbeschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 121/13; m.w.N.)) -> [[Schutz von Stadtplänen und Landkarten als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art]] Eine topographische Landkarte enthält eine Zusammenstellung von Daten, die systematisch angeordnet sind. Nach dem Wortlaut der Richtlinie 96/9/EG können neben der Sammlung von Werken auch Daten oder andere Elemente geschützt sein. Bei den Geodaten und den Angaben zu den topographischen Eigenschaften der Landschaft handelt es sich um solche Daten.((BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 138/13 - TK 50)) -> [[Datenbankschutz für die Elemente einer Landkarte]] ===== siehe auch ===== § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG -> [[Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art]]