====== Schöpfer ====== Gemäß § 7 des [[Urheberrechtsgesetz|Urheberrechtsgesetzes]] (UrhG) [-> [[Urheber]]] gilt grundsätzlich die Person, die das [[Werk]] geschaffen hat, als der [[Urheber]], unabhängig davon, ob das Werk im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder auf andere Weise entstanden ist. Der Schöpfer wird im [[Urheberrecht]] als [[Urheber]] bezeichnet und erhält automatisch die [[Urheberrecht|Urheberrechte]] an seinem [[Werk]], sobald es geschaffen ist. Eine [[Urheberbezeichnung]] ist die Angabe des Namens des [[Urheber|Urhebers]] oder einer anderen Bezeichnung, die den Urheber eines [[Werk|Werkes]] identifiziert. Sie dient dazu, den [[Schöpfer]] eines urheberrechtlich geschützten Werkes anzuerkennen und dessen [[Urheberschaft]] sichtbar zu machen. Der Urheber hat gemäß § 13 des [[Urheberrechtsgesetz|Urheberrechtsgesetzes]] (UrhG) [-> [[Anerkennung der Urheberschaft]]] das Recht, dass sein Werk mit einer solchen Bezeichnung versehen wird, sofern er dies wünscht. ===== siehe auch ===== § 7 UrhG -> [[Urheber]] \\ Urheber ist der Schöpfer des Werkes.