====== Presseverleger ====== **§ 87f (2) UrhG ** Presseverleger ist, wer eine [[Presseveröffentlichung]] herstellt. Ist die Presseveröffentlichung in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. ===== siehe auch ===== § 87f-k UrhG -> [[Schutz des Presseverlegers]]