====== Nutzung für Karikaturen, Parodien oder Pastiches ====== Art. 5 (3) k) der [[Urheberrechtsrichtlinie|Richtlinie 2001/29/EG]] erlaubt die Nutzung für Karikaturen, Parodien oder Pastiches. **Art. 5 (3) k) der Richtlinie 2001/29/EG** Für die Nutzung zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG [-> [[Ausnahmen und Beschränkungen]]] vorgesehenen Möglichkeit, eine eigenständige Schrankenregelung für die Nutzung von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zum Zwecke von Pastiches vorzusehen, keinen Gebrauch gemacht. ===== siehe auch ===== Art. 5 (3) der Richtlinie 2001/29/EG -> [[Weitere Ausnahmen und Beschränkungen]] \\ Erlaubt den Mitgliedstaaten, weitere Ausnahmen oder Beschränkungen für die in den Artikeln 2 und 3 vorgesehenen Rechte vorzusehen.