====== Miturheberschaft ====== § 8 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) [-> [[Miturheber]]] regelt die [[Miturheberschaft]], also die rechtlichen Beziehungen und Rechte, die entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Werk schaffen. ===== siehe auch ===== § 8 UrhG -> [[Miturheber]] \\ Miturheber sind mehrere Personen, die gemeinsam ein Werk geschaffen haben, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen.