====== Inkrafttreten ====== Artikel 11 der [[Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen|Richtlinie 2009/24/EG]] legt fest, dass die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt. **Artikel 11 Richtlinie 2009/24/EG** Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ===== siehe auch ===== Richtlinie 2009/24/EG, Kapitel 3 -> [[Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen#Kapitel 3: Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen|Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen]] \\ Dieses Kapitel beschreibt die Maßnahmen gegen unerlaubte Kopien und Mittel zur Umgehung von Schutzmechanismen sowie die Anwendung anderer Rechtsvorschriften.