====== Gerätevergütungspflicht ====== § 54a UrhG -> [[Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung]] Sowohl die Verfassungs- als auch die europarechtlichen Bedenken werden letztlich darauf gestützt, dass die pauschalisierte Gerätevergütungspflicht den Möglichkeiten des [[DRM]] und damit einer individuellen Abrechnung zwischen Rechteinhaber und Nutzer keine Rechnung trage.((OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.1.2007 - 20 U 38/06; m.V.a. Geerlings GRUR 2004, 210)) ===== siehe auch =====