====== Geräte einer Funktionseinheit ====== Können Geräte nur im Zusammenwirken mit anderen Geräten die Funktion eines Vervielfältigungsgeräts erfüllen, unterfallen grundsätzlich nicht sämtliche Geräte der [[Vergütungspflicht]] nach § 54a Abs. 1 UrhG. Eine derartige Aufteilung der Vergütungspflicht würde schon deswegen der gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, weil im Gesetz feste Vergütungssätze vorgesehen sind.((BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - Drucker und Plotter; m.V.a. BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner)) Die geltende gesetzliche Regelung lässt eine Aufteilung der Vergütung auf funktionell zusammenwirkende Geräte nach dem Maß, in dem die Geräte als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen genutzt werden, nicht zu.((BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - Drucker und Plotter; vgl. aber § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG in der ab dem 1.1.2008 geltenden Fassung des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007, BGBl. I, S. 2513, 2515)) Wäre für alle oder mehrere Geräte einer solchen Funktionseinheit jeweils der für ein Vervielfältigungsgerät gesetzlich festgelegte Vergütungssatz zu zahlen, würde dies entgegen § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG zu einer unangemessenen Vergütung führen, weil die Leistung der gesamten Funktionseinheit nur der Leistung eines Vervielfältigungsgeräts entspricht. Innerhalb einer solchen Funktionseinheit ist daher nur ein Gerät vergütungspflichtig.((BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - Drucker und Plotter)) Da es für eine derartige Funktionseinheit typisch ist, dass nicht für jedes der Geräte in derselben Weise davon ausgegangen werden kann, es sei im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG zur Vornahme urheberrechtsrelevanter Vervielfältigungen bestimmt, ist das Gerät vergütungspflichtig, das am deutlichsten dazu bestimmt ist, zusammen mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden. Hinsichtlich der aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit ist dies der Scanner. Während fast jeder [[Scanner]] im Rahmen einer solchen Funktionseinheit benutzt wird, kommen [[PC]] und [[Drucker]] häufig auch ohne Scanner zum Einsatz.((BGH, Urt. v. 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - Drucker und Plotter; m.V.a. BGH GRUR 2002, 246, 247 - Scanner)) ===== siehe auch ===== * [[Vergütungspflicht]]