====== Geänderte Datenbank ====== **§ 87a (1) S. 2 UrhG** Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte [[Datenbank]] gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. ===== siehe auch ===== * [[Datenbankschutz]]