====== Einwilligung ====== Ein Eingriff in ein urheberrechtlich geschütztes Recht [-> [[Urheberrechtsverletzung]]] ist nicht rechtswidrig, wenn der Rechteinhaber eine Einwilligung erteilt [-> [[Einwilligung in die Urheberrechtsverletzung ]]], die auch stillschweigend erfolgen kann. ===== siehe auch ===== -> [[Urheberrechtsverletzung]] \\ Unbefugte Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Zustimmung des Rechteinhabers.