====== Definition von Text und Data Mining ====== § 44b (1) des [[Urheberrechtsgesetz|Urheberrechtsgesetzes]] (UrhG) definiert Text und Data Mining als die automatisierte Analyse von digitalen oder digitalisierten Werken zur Gewinnung von Informationen über Muster, Trends und Korrelationen. **§ 44b (1) UrhG** Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. ===== siehe auch ===== § 44b UrhG -> [[Text und Data Mining]] \\ Regelt die Bedingungen und Einschränkungen für das Text und Data Mining von digitalen oder digitalisierten Werken.