====== Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke ====== Unterabschnitt 5a UrhG § 61d UrhG -> [[Nicht verfügbare Werke]] \\ § 61e UrhG -> [[Verordnungsermächtigung]] \\ § 61f UrhG -> [[Information über nicht verfügbare Werke]] \\ § 61g UrhG -> [[Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis]] \\ ===== siehe auch ===== Abschnitt 6 UrhG -> [[Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen]]