====== Adressaten ====== Artikel 12 der [[Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen|Richtlinie 2009/24/EG]] legt fest, dass die Richtlinie an die Mitgliedstaaten gerichtet ist. **Artikel 12 Richtlinie 2009/24/EG** Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ===== siehe auch ===== Richtlinie 2009/24/EG, Kapitel 3 -> [[Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen#Kapitel 3: Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen|Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen]] \\ Dieses Kapitel beschreibt die Maßnahmen gegen unerlaubte Kopien und Mittel zur Umgehung von Schutzmechanismen sowie die Anwendung anderer Rechtsvorschriften.