====== Zwischenverfahren ====== Regel 10 (b) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erklärt den zweiten Abschnitt des Verfahrens, in dem ein Zwischenverfahren stattfindet, das auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien beinhalten kann. **Regel 10 (b) EPGVO** Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein Zwischenverfahren, während dessen auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien stattfinden kann. ===== siehe auch ===== Regel 10 EPGVO -> [[Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)]] \\ Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.