====== Zustellung innerhalb des elektronischen Systems ====== Regel 202 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erlaubt die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS), wenn ein Vertreter die Zustellung für eine Partei entgegennimmt. **Regel 202 (2) EPGVO** Nimmt ein Vertreter gemäß Regel 8.1 die Zustellung für eine Partei entgegen, kann die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS) vorgenommen werden. ===== siehe auch ===== Regel 202 EPGVO -> [[Zustellung von Schriftstücken]] \\ Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die Zustellung von Schriftstücken an Parteien im Rahmen eines Verfahrens.