====== Zustellung innerhalb des CMS ====== Regel 271 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS), wenn ein Vertreter die Zustellung für eine Partei entgegennimmt. **Regel 271 (2) EPGVO** Nimmt ein Vertreter gemäß Regel 8.1 die Zustellung für eine Partei entgegen, kann die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (Case Management System, CMS) vorgenommen werden. ===== siehe auch ===== Regel 271 EPGVO -> [[Zustellung der Klageschrift]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift auf elektronischem Wege, per Einschreiben und an Vertreter.