====== Zustellung innerhalb des CMS ====== Regel 271.2 EPGVO erklärt, wie die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS) erfolgen kann. **Regel 271.2 EPGVO** Nimmt ein Vertreter gemäß Regel 8.1 die Zustellung für eine Partei entgegen, kann die Zustellung innerhalb des geschlossenen elektronischen Systems des EPG-Fallbearbeitungssystems (CMS) vorgenommen werden. ===== siehe auch ===== Regel 271 -> [[Zustellung der Klageschrift]] \\ Regelt die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten, einschließlich der elektronischen Zustellung und alternativer Zustellmethoden.