====== Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten ====== Regel 374 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anwendung des Rechts der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen sowie die spezifischen Regeln der Verfahrensordnung. **Regel 374 (1) EPGVO** Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung. ===== siehe auch ===== Regel 374 EPGVO -> [[Zustellung von Schriftstücken]] \\ Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die Zustellung von Schriftstücken innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten.