====== Zustellung der Klageschrift ====== Regel 309 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten und die Anwendung des Rechts der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen. Regel 309 (1) EPGVO -> [[Anwendung des EU-Rechts bei Zustellung]] \\ Legt fest, dass auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln Anwendung finden. Regel 309 (2) EPGVO -> [[Definition der Klageschrift]] \\ Definiert den Ausdruck „Klageschrift“ für die Zwecke der Regeln 270 bis 275 und umfasst sämtliche Schriftsätze, mit denen die in Artikel 32 Absatz 1 des Übereinkommens erwähnten Klagen eingelegt werden. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.