====== Zustellung ====== Regel 107 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) behandelt die Zustellung von Schriftstücken innerhalb und außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten sowie alternative Verfahren der Zustellung. Regel 107 (1) EPGVO -> [[Zustellung innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten. Regel 107 (2) EPGVO -> [[Zustellung außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Zustellung der Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten. Regel 107 (3) EPGVO -> [[Alternative Verfahren der Zustellung]] \\ Erlaubt dem Gericht, auf Antrag des Klägers die Zustellung der Klageschrift nach einem alternativen Verfahren oder an einem anderen Ort zuzulassen. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.