====== Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses ====== Artikel 12 (1) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses. **Artikel 12 (1)** Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Vertragsmitgliedstaaten zusammen. Die Europäische Kommission ist bei den Sitzungen des Verwaltungsausschusses als Beobachter vertreten. ===== siehe auch ===== Artikel 12 -> [[Verwaltungsausschuss]] \\ Regelt die Zusammensetzung, Stimmrechte und Entscheidungsverfahren des Verwaltungsausschusses.