====== Zusammensetzung der Spruchkörper in Lokalkammern mit weniger als 50 Verfahren ====== Artikel 8 (2) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] regelt die Zusammensetzung der Spruchkörper in Lokalkammern in Vertragsmitgliedstaaten mit weniger als 50 Verfahren pro Jahr. ===== siehe auch ===== Artikel 8 -> [[Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz]] \\ Regelt die Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz, einschließlich der multinationalen Zusammensetzung und der Zuweisung von Richtern aus dem Richterpool.