====== Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem EPA ====== **Artikel 14 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Die [[Kommission]] arbeitet im Rahmen einer Arbeitsvereinbarung eng mit dem [[EPA]] in den unter [[Einheitlicher Patentschutz|diese Verordnung]] fallenden Bereichen zusammen. Diese Zusammenarbeit beinhaltet den regelmäßigen Meinungsaustausch über das Funktionieren der Arbeitsvereinbarung und insbesondere die Frage der [[Jahresgebühren]] und die Auswirkungen auf den Haushalt der [[Europäische Patentorganisation|Europäischen Patentorganisation]]. Artikel 14 - 18 [[Einheitlicher Patentschutz|Verordnung (EU) Nr. 1257/2012]] -> [[Schlussbestimmungen]] ===== siehe auch ===== Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]] \\ Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen.