====== Zulassung der Berufung ====== Eine Berufung wird nicht zugelassen, wenn keine hinreichende Begründung dafür vorliegt, dass die angegriffene Entscheidung auf einer fehlerhaften Auslegung der Verfahrensordnung oder einer Überschreitung des Ermessensspielraums beruht.((EPG, Lokalkammer München, Anordnung v. 25. September 2024 – UPC_CFI_114/2024)) ===== siehe auch ===== Artikel 73 EPGÜ -> [[Berufung]] \\ Parteien können gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz innerhalb von zwei Monaten Berufung einlegen. \\