====== Zeitpunkt des Antrags ====== Regel 378.1 EPGVO beschreibt, wann der Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden kann. **Regel 378.1 EPGVO** Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann vor oder nach Einleitung des Verfahrens vor dem Gericht gestellt werden. ===== siehe auch ===== Regel 378 -> [[Antrag auf Prozesskostenhilfe]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.