====== Zahlungsfrist der Kosten ====== Regel 156.3 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Frist zur Zahlung der Kosten. **Regel 156.3 EPGVO** Die Kosten sind innerhalb der vom Berichterstatter angeordneten Frist zu zahlen. ===== siehe auch ===== Regel 156 EPGVO -> [[Weiteres Verfahren]] \\ Beschreibt das weitere Verfahren zur Kostenfestsetzung.