====== Zahlung neuer Gerichtsgebühren bei Verfahrenstrennung ====== Regel 303.3 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Zahlung neuer Gerichtsgebühren bei Trennung von Verfahren gegen verschiedene Beklagte. **Regel 303.3 EPGVO** Ordnet das Gericht eine Verfahrenstrennung gemäß Absatz 2 an, zahlen die Kläger in dem neuen Verfahren eine neue Gerichtsgebühr in Übereinstimmung mit Teil 6, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt. ===== siehe auch ===== Regel 303 -> [[Mehrere Beklagte]] \\ Regelt die Verfahren, wenn mehrere Beklagte beteiligt sind.