====== Zahlung der Gebühren ====== Regel 370 (3) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anforderungen und Fristen für die Zahlung der Gerichtsgebühren. **Regel 370 (3) EPGVO** Die Gerichtsgebühren sind innerhalb der vom Gericht festgelegten Fristen zu zahlen. Der Nachweis der Zahlung ist dem Gericht vorzulegen. Bei Nichtzahlung der Gebühren kann das Gericht die Klage abweisen. ===== siehe auch ===== Regel 370 EPGVO -> [[Gerichtsgebühren]] \\ Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.