====== Wirkungen der Nichtigkeitserklärung ====== Artikel 65 (4) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Wirkungen, wenn ein Patent für nichtig erklärt wurde. **Artikel 65 (4)** Soweit ein Patent für nichtig erklärt wurde, gelten die in den Artikeln 64 und 67 EPÜ genannten Wirkungen als von Anfang an nicht eingetreten. ===== siehe auch ===== Artikel 65 -> [[Entscheidung über die Gültigkeit eines Patents]] \\ Regelt, wie das Gericht über die Gültigkeit eines Patents entscheidet, einschließlich der Gründe für die Nichtigkeit und der Verfahren zur Änderung der Patentansprüche.