====== Wirksamkeit nach Ratifikation oder Beitritt ====== Artikel 89 (2) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt, dass jede Ratifikation oder jeder Beitritt nach Inkrafttreten des Übereinkommens am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung wirksam wird. **Artikel 89 (2)** Jede Ratifikation bzw. jeder Beitritt nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens wird am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde wirksam. ===== siehe auch ===== Artikel 89 -> [[Inkrafttreten]] \\ Regelt das Inkrafttreten des Übereinkommens und die Bedingungen, unter denen es wirksam wird.