====== Wirksamkeit bei Veröffentlichung ====== Artikel 4 (1) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [-> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]]] beschreibt, wann ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wirksam wird. **Artikel 4 (1) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Ein [[Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung]] wird am Tag der [[Veröffentlichung]] des Hinweises auf die Patenterteilung im [[:Europäisches Patentblatt|Europäischen Patentblatt]] durch das [[EPA]] in den [[Teilnehmender Mitgliedstaat|teilnehmenden Mitgliedstaaten]] wirksam. ===== siehe auch ===== Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 4 -> [[Tag des Eintritts der Wirkung]] \\ Legt fest, wann ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung wirksam wird.