====== Widerklage auf Nichtigerklärung in der Klageerwiderung ====== Regel 12.2 EPGVO regelt, dass die [[Klageerwiderung]] eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen kann: **Regel 12.2 EPGVO** Die [[Klageerwiderung]] kann eine [[Widerklage auf Nichtigerklärung]] umfassen [Regel 25.1]. ===== siehe auch ===== Regel 12 -> [[Austausch von Schriftsätzen (Verletzungsklage)]] \\ Legt fest, dass das schriftliche Verfahren die Einreichung einer Klageschrift, Klageerwiderung, Replik und Duplik umfasst.