====== Weiteres Verfahren (Antrag auf Festsetzung von Schadenersatz) ====== Regel 140 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt das weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Antrag auf Festsetzung von Schadenersatz. Regel 140.1 EPGVO -> [[Austausch weiterer Schriftsätze]] \\ Der Berichterstatter kann den Austausch weiterer Schriftsätze anordnen. Regel 140.2 EPGVO -> [[Anwendung von Zwischen- und mündlichem Verfahren]] \\ Bestimmungen von Zwischen- und mündlichem Verfahren gelten entsprechend, jedoch mit einem verkürzten Zeitplan. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Kapitel 4 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#KAPITEL 4 – VERFAHREN ZUR FESTSETZUNG VON SCHADENERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG|Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz, einschließlich der Anforderungen an den Antrag und die Begründung.