====== Weiterer Ablauf ====== Regel 28 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den weiteren Ablauf des Verfahrens nach der Einreichung der Klageerwiderung und der Widerklage auf Nichtigerklärung. Regel 28 (1) EPGVO -> [[Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage]] \\ Regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung. Regel 28 (2) EPGVO -> [[Anweisungen des Berichterstatters]] \\ Beschreibt die Rolle des Berichterstatters bei der Festlegung von Terminen und der weiteren Verfahrensführung. Regel 28 (3) EPGVO -> [[Zwischenanhörung und mündliche Verhandlung]] \\ Legt fest, wie und wann Zwischenanhörungen und mündliche Verhandlungen angesetzt werden. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.