====== Vorsitzender des Beratenden Ausschusses ====== Artikel 14 (5) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Wahl eines Vorsitzenden des Beratenden Ausschusses. **Artikel 14 (5)** Der Beratende Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von drei Jahren. Die Wiederwahl ist zulässig. ===== siehe auch ===== Artikel 14 -> [[Beratender Ausschuss]] \\ Beschreibt die Rolle und Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses, der den Verwaltungsausschuss und das Präsidium unterstützt.