====== Vorsitz im Spruchkörper des Berufungsgerichts ====== Artikel 9 (3) des [[Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht]] bestimmt, dass der Vorsitz in jedem Spruchkörper von einem rechtlich qualifizierten Richter geführt wird. **Artikel 9 (3)** Den Vorsitz in jedem Spruchkörper des Berufungsgerichts führt ein rechtlich qualifizierter Richter. ===== siehe auch ===== Artikel 9 -> [[Berufungsgericht]] \\ Regelt die Zusammensetzung und den Sitz des Berufungsgerichts.