====== Vorläufiger Schadensersatz ====== Ein vorläufiger [[Schadensersatz]] kann zugesprochen werden, um die Kosten eines Schadenersatz- oder Entschädigungsverfahrens zu decken, wenn diese plausibel geschätzt wurden (Regel 119 VerfO -> [[Vorläufige Zuerkennung von Schadenersatz]]).((EPG, Lokalkammer München, Versäumnisentscheidung v. 11. Oktober 2024 – UPC_CFI_193/2024)) ===== siehe auch ===== Regel 119 -> [[Vorläufige Zuerkennung von Schadenersatz]] \\ Erlaubt dem Gericht, der obsiegenden Partei vorläufigen Schadenersatz zuerkennen, um die voraussichtlichen Kosten des Schadenersatz- und Entschädigungsverfahrens abzudecken.