====== Vorgebrachte Tatsachen ====== Regel 29A (a) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die vorgebrachten Tatsachen, einschließlich des Bestreitens der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen, enthalten muss. **Regel 29A (a) EPGVO** Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss die vorgebrachten Tatsachen, einschließlich des Bestreitens der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen, enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 29A EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.