====== Vorgebrachte Beweismittel ====== Regel 29A (b) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die vorgebrachten Beweismittel, soweit verfügbar, sowie alle weiteren angebotenen Beweismittel enthalten muss. **Regel 29A (b) EPGVO** Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss enthalten: die vorgebrachten Beweismittel [Regel 170.1], soweit verfügbar, sowie alle weiteren angebotenen Beweismittel. ===== siehe auch ===== Regel 29A EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.