====== Unzulässigkeit der Erklärung bei bestehender ausschließlicher Lizenz ====== Regel 12 (3) der [[Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] (DOEPS) regelt, dass die Lizenzbereitschaftserklärung nicht abgegeben werden kann, wenn im Register eine ausschließliche Lizenz eingetragen ist oder ein Antrag auf Eintragung einer solchen Lizenz anhängig ist. **Regel 12 (3) DOEPS** Die in Absatz 1 genannte Erklärung kann nicht abgegeben werden, solange im Register für den einheitlichen Patentschutz eine ausschließliche Lizenz eingetragen ist oder ein Antrag auf Eintragung einer solchen Lizenz beim Europäischen Patentamt anhängig ist. ===== siehe auch ===== Regel 12 DOEPS -> [[Abgabe einer Erklärung durch den Patentinhaber]] \\ Regelt die Unzulässigkeit der Erklärung bei bestehender ausschließlicher Lizenz.