====== Erlöschen des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung ====== Regel 14 (1) der [[Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] (DOEPS) regelt die Bedingungen, unter denen ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung erlischt. Dies kann nach Ablauf von 20 Jahren nach dem Anmeldetag oder bei Nichtzahlung der fälligen Jahresgebühren geschehen. **Regel 14 (1) DOEPS** Das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung erlischt: a) 20 Jahre nach dem Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung; b) wenn eine Jahresgebühr und gegebenenfalls eine Zuschlagsgebühr nicht rechtzeitig entrichtet werden. ===== siehe auch ===== Regel 14 DOEPS -> [[Erlöschen]] \\ Regelt die Bedingungen für das Erlöschen eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung.