====== Vollmachten ====== Regel 285 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Vertreter, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird. Regel 285 (1) EPGVO -> [[Vorlage einer schriftlichen Vollmacht]] \\ Beschreibt die Pflicht des Vertreters, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird. Regel 285 (2) EPGVO -> [[Frist zur Vorlage der Vollmacht]] \\ Legt die Frist fest, innerhalb derer die schriftliche Vollmacht vorgelegt werden muss. Regel 285 (3) EPGVO -> [[Folgen der Nichtvorlage der Vollmacht]] \\ Beschreibt die Konsequenzen, wenn die schriftliche Vollmacht nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt wird. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.