====== Verletzungswiderklage ====== Regel 43.4 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den Ablauf, wenn eine Verletzungswiderklage eingereicht wird. **Regel 43.4 EPGVO** Wird eine Verletzungswiderklage eingereicht, hat der Kläger eine Erwiderung auf die Verletzungswiderklage einzureichen [Regel 56], der Beklagte kann eine Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage einreichen [Regel 56.3] und der Kläger kann eine Duplik auf die Replik einreichen [Regel 56.4]. ===== siehe auch ===== Regel 43 EPGVO -> [[Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Nichtigerklärung)]] \\ Beschreibt den gesamten Ablauf des schriftlichen Verfahrens bei einer Klage auf Nichtigerklärung.