====== Verletzungsklage ====== Eine Verletzungsklage im Rahmen des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht]] (EPGÜ) dient zur Durchsetzung patentrechtlicher Ansprüche auf europäischer Ebene. Das EPGÜ, konkretisiert in Artikel 32 [-> [[Zuständigkeit des Gerichts]]], etabliert die Zuständigkeit des [[Einheitliches Patentgericht|Einheitlichen Patentgerichts]] für Klagen wegen Verletzung von [[europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung]] sowie [[klassisches europäisches Patent|klassischen europäischen Patenten]]. Teil 1, Kapitel 1, Abschnitt 1 der EPGVO [-> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 1 – VERLETZUNGSKLAGE|Verletzungsklage]]] beschreibt den Ablauf einer Verletzungsklage, einschließlich der [[Einreichung der Klageschrift]], der [[Klageerwiderung]], der [[Widerklage auf Nichtigerklärung]] und der [[Erwiderung auf die Widerklage]]. Es werden die Anforderungen an die Schriftsätze, die Gebühren und die Prüfung der Formerfordernisse festgelegt. Zudem werden die Regeln für den Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters und den Abschluss des [[schriftliches Verfahren|schriftlichen Verfahrens]] beschrieben. Die Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) präzisiert und strukturiert den Ablauf einer Verletzungsklage. Der Prozess beginnt mit der [[Einreichung der Klageschrift|Einreichung einer Klageschrift]] durch den [[Patentinhaber]] oder einen befugten Lizenznehmer, gemäß Regel 13 EPGVO. Die EPGVO sieht in Regel 12 einen klaren Ablauf für das schriftliche Verfahren vor, der den Austausch von Schriftsätzen zwischen Kläger und Beklagtem umfasst. Dabei hat der Beklagte das Recht, innerhalb der Klageerwiderung eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu erheben, wie in Regel 25 EPGVO beschrieben, um die Gültigkeit des Patents anzufechten. Nach dem schriftlichen Verfahren kann gemäß Regel 10 EPGVO ein [[Zwischenverfahren]] erfolgen, welches eine [[Zwischenanhörung]] beinhaltet, um prozessuale Fragen zu klären. Die [[mündliche Verhandlung]] schließt das Verfahren ab und ermöglicht es den Parteien, ihre Argumente umfassend darzulegen, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft. ===== siehe auch ===== EPGVO, Abschnitt 1 -> [[Verletzungsklage]] \\ Beschreibt den Ablauf einer Verletzungsklage, einschließlich der Einreichung der Klageschrift, der Klageerwiderung, der Widerklage auf Nichtigerklärung und der Erwiderung auf die Widerklage.