====== Verletzungsgegenstand ====== Ein "Verletzungsgegenstand" im [[:Patentrecht]] bezieht sich auf das konkrete Mittel oder Verfahren, das gegen die geschützten Rechte [Artikel 64 EPÜ -> [[EP:Rechte aus dem europäischen Patent]] ] eines [[EP:Patentinhaber|Patentinhabers]] verstößt. Dabei kann es sich um ein Produkt oder einen Prozess handeln, der ohne Erlaubnis des Patentinhabers hergestellt, verwendet, verkauft oder angeboten wird. ===== siehe auch ===== Artikel 64 EPÜ -> [[EP:Rechte aus dem europäischen Patent]] \\ Legt die Rechte fest, die aus einem europäischen Patent resultieren.