====== Verletzung von Artikel 76 des Übereinkommens ====== Regel 247 (c) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass ein grundlegender Verfahrensfehler vorliegen kann, wenn es während des Verfahrens, das zu der Endentscheidung geführt hat, zu einer grundlegenden Verletzung von Artikel 76 des Übereinkommens gekommen ist. **Regel 247 (c) EPGVO** Ein grundlegender Verfahrensfehler gemäß Artikel 81 Absatz 1 des Übereinkommens kann vorliegen, wenn es während des Verfahrens, das zu der Endentscheidung geführt hat, zu einer grundlegenden Verletzung von Artikel 76 des Übereinkommens gekommen ist. ===== siehe auch ===== Regel 247 EPGVO -> [[Grundlegende Verfahrensfehler]] \\ Beschreibt die möglichen grundlegenden Verfahrensfehler, die einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen können.