====== Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht - Sprache der ersten Instanz ====== Artikel 50 (1) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] bestimmt, dass die Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht die gleiche ist wie die vor dem Gericht erster Instanz. **Artikel 50 (1)** Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht ist die Verfahrenssprache vor dem Gericht erster Instanz. ===== siehe auch ===== Artikel 50 -> [[Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht]] \\ Regelt die Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht.