====== Verfahrenssprache ====== Regel 282 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, welche Sprachen im Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht verwendet werden dürfen. Regel 282 (1) EPGVO -> [[Verfahrenssprache im erstinstanzlichen Verfahren]] \\ Beschreibt die Bestimmungen zur Wahl der Verfahrenssprache im erstinstanzlichen Verfahren. Regel 282 (2) EPGVO -> [[Verfahrenssprache im Berufungsverfahren]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Verfahrenssprache im Berufungsverfahren. Regel 282 (3) EPGVO -> [[Verfahrenssprache bei mehreren Parteien]] \\ Legt fest, wie die Verfahrenssprache bestimmt wird, wenn mehrere Parteien beteiligt sind. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.